Die Feme war eine auf den westfälischen Raum beschränkte Art mittelalterlicher Kriminaljustiz.
Die Femegerichte entsprechen den Gerichtsverhandlungen. Sie luden Straftäter vor und verurteilten den Beschuldigten oder ließen ihn freisprechen.
Die Femegerichte wurden nur bei schwerwiegenden Verbrechen wie Raub, Brand, Mord, Vergewaltigung, Fälschung, Meineid und Kirchenfrevel eingeschaltet. Das Urteil lautete auf Freispruch oder Tod; das Todesurteil wurde durch den Strang vollzogen, das Urteil vollstreckte ein zum Henker bestimmter Freischöffe. Wenn jemand angeklagt wurde, wurde der Vorladungsbrief an seine Haustür, den Gartenzaun, das Stadt- oder Burgtor geheftet. Der Angeklagte musste dann vor dem Femegericht erscheinen.
Gehalten wurden die Feme nur in Westfalen. Die Teilnehmer am Femegericht waren angesehene Bürger, die die Verhandlungen geheim abhielten.
Der Heimatverein hat auf der Brücke an der Borg in Lüdinghausen eine Femegerichtsstätte errichtet. Von hier aus hat man einen schönen Ausblick auf den im Jahre 2013 neu gestalteten Uferbereich der Mühlenstever.
Kontakt
Borg 4
59348 Lüdinghausen
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Sa 10 - 14 Uhr
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